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Gebäudereiniger Innung Mittlerer Niederrhein

Obermeisterin:
Nadine Ludwigs

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Minijobs in der Gebäudereinigung sind keine Beschäftigung zweiter Klasse – die Fakten

Minijobber haben den gleichen Anspruch auf den Tariflohn, der zugleich Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz ist, Urlaub und sämtliche tariflichen Regelungen wie voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Die Beschäftigungsform ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals die attraktivste, da sie keinerlei Sozialabgaben zahlen – im Gegensatz dazu hat der Arbeitgeber für sie bereits heute die höchsten Beiträge abzuführen.
Behauptungen, Arbeitgeber würden auf Kosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Minijobs in der Gebäudereinigung ausbauen, entbehren jeglicher Basis. Der Anteil geht ganz im Gegenteil in der Branche seit Jahren stetig zurück: Die Zahlen des statistischen Bundesamtes sprechen hier eine deutliche Sprache. Betriebswirtschaftlich macht der Einsatz geringfügiger Beschäftigter als für den Arbeitgeber teuerste Beschäftigungsform auch häufig keinen Sinn. Minijobs kommen jedoch im Gegensatz dazu den Wünschen vieler Beschäftigter entgegen, abgabenfrei, also mit einem Lohn brutto für netto, zu arbeiten. Zudem stehen in vielen Objekten nur Zeitfenster für die Reinigung zur Verfügung, die größere Beschäftigungseinheiten nicht zulassen.

Dass diese Beschäftigten nicht abgesichert seien, ist ebenfalls ein gern genanntes, wenn auch ins Leere laufende Vorurteil. Die weitaus überwiegende Zahl dieser Beschäftigten ist bereits durch Familienversicherung, eine Tätigkeit im Hauptjob oder anderweitig abgesichert. Es ist schlicht und einfach ein willkommener Hinzuverdienst. Dies zeigt auch die außerordentlich geringe Bereitschaft dieser Beschäftigten, die bereits vor 2013 bestehende Möglichkeit, einen geringen Beitrag in Höhe von 4,6 Prozent zur Schaffung eigener Rentenansprüche beizutragen, zu nutzen. Obwohl der Arbeitgeber mit seinen Pauschalbeiträgen bereits mehr als ¾ des Rentenversicherungsbeitrags zahlt, machten nicht einmal 5 Prozent aller Minijobber von dieser Möglichkeit Gebrauch. „Wir würden es durchaus begrüßen, wenn erheblich mehr Minijobber einen Beitrag zur eigenen Altersvorsorge leisten und zumindest den verminderten Satz als Arbeitnehmerbeitrag beisteuern.“ so Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert. 

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