Anschrift

Gebäudereiniger Innung Mittlerer Niederrhein

Obermeisterin:
Nadine Ludwigs

Westwall 122
47798 Krefeld

Fon: 0 21 51 - 97 78-0
Fax: 0 21 51 - 97 78-22

Mail: info(at)gebaeudereiniger-mn.de

 

 

 

IHO-Viruzidieliste

Wichtige Informationsquelle für Anwender und Hygienefachkräfte

 

 

Herstellung, Vertrieb sowie Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln unterliegen diversen gesetzlichen Regelungen, welche vorwiegend europäisch einheitlich auf EU-Ebene definiert und geregelt werden. So etwa die Biozidprodukte-Verordnung (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012), die unmittelbar und nicht veränderbar in nationales Recht übertragen wird.

Teil dieser Gesetzgebung sind Zulassungsverfahren, in welchen die chemisch-physikalische Charakterisierungen der Produkte, Umweltverhalten oder Risikobetrachtungen integriert werden sowie die Wirksamkeitsprüfungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Desinfektion. Ende 2017 wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei JurSolution (www.chemikalienrecht.eu) ein juristisches Gutachten zur rechtlichen Bedeutung nationaler Bewertungsmethoden und Listungssysteme zur mikrobiellen Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln im Regelungsbereich der BPR veröffentlicht. Dieses stellt fest, dass die Biozidrichtlinie eindeutig internationalen Methoden den Vorrang gibt. Nationale Methoden werden nur noch akzeptiert, wenn für spezielle Anwendungsfälle keine internationale Methode zur Verfügung steht. Erste Wahl für diese international anerkannten Methoden sind harmonisierte europäische Normen. Ähnlich wird dies auch von Ministerien, Naturwissenschaftlern und Bundesgerichten bewertet. Zusätzlich zu Fragen der Normung und Methoden regelt die BPR auch die Anwendung etwaiger Produkte. Dies führt dazu, dass in den Zulassungsbedingungen der bewertenden Behörden festgelegte Konzentration und Einwirkzeiten vom Anwender einzuhalten sind. Zusätzlich dürfen Hersteller, Fachgesellschaften oder Verbände keine anderen Bedingungen empfehlen. Empfehlungen müssen künftig zwangsweise die in den Zulassungsprozessen beschriebenen Methoden und Anwendungshinweise beachten, da Abweichungen gegen die Verordnung verstoßen und Strafen nach sich ziehen können. Damit Anwendern ein entsprechendes Hilfsmittel zur Verfügung steht, veröffentlicht der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) im Internet die sogenannte Viruzidieliste.

Die Liste stellt seit 2008 eine wichtige Informationsquelle für Anwender und Hygienefachkräfte dar, da sie die Wirksamkeit der Produkte sowohl nach DVV als auch den europäischen Normen präsentiert. Sie bietet eine schnelle Marktübersicht viruswirksamer Desinfektionsmittel für die Anwendungsbereiche Händedesinfektion, Flächendesinfektion sowie manuelle und maschinelle Instrumentendesinfektion. Fachkräfte finden auf der Website alle relevanten Informationen zur Wirksamkeit von mehr als 550 Desinfektionsmitteln. Mittels weniger Mausklicks und einer effizienten Sortierung durch Filter lässt sich die Anzeige der Liste auf alle für die eigenen Anforderungen relevanten Produkte eingrenzen.

 

Viruzidieliste online

Die Informationen der Viruzidieliste stehen Anwendern kostenfrei online zur Verfügung. Es bedarf keines Logins oder Kaufs. Zudem bietet die Liste einen tagesaktuellen Stand für die Recherche und umfasst Angaben zum Spektrum „Begrenzte Viruzidie PLUS“. Dieses Spektrum findet sich in der überarbeiteten europäischen Norm EN 14476 und wurde auch durch die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) als ergänzende viruzide Wirksamkeitsstufe empfohlen. Sie beinhaltet zusätzlich zu den behüllten Viren die Wirksamkeit gegen Noro-, Adeno- und Rotaviren. Eine Expertengruppe trägt durch ein Überprüfungsprogramm zur Qualitätssicherung der Einträge bei.

www.viruzidieliste.de